Bad Camberg ist mit etwa 14.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Westen des mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der anerkannte Kneippkurort ist der älteste seiner Art in Hessen und der drittälteste in Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
14.158 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65520
Vorwahlen
06434, 06483
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Camberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Planung und Bau in Bad Camberg hat sich für die Aufstellung von weiteren Bebauungsplänen für Neubaugebiete ausgesprochen, trotz erheblicher Einwände der Grünen. Die Pläne umfassen eine Fläche von 5,6 Hektar für Gewerbe und 1,8 Hektar für etwa 24 Einfamilienhäuser am südlichen Rand des Gewerbegebiets der Kernstadt und in Oberselters.
Die Grünen kritisieren die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich als problematisch und folgenschwer, da sie zu erhöhter Verkehrsbelastung, Energie- und Ressourcenverbrauch, Versiegelung und reduzierter Grundwasserneubildung führen. Sie fordern stattdessen eine qualitative Stadtentwicklung auf bestehenden Siedlungsflächen und die Nutzung von brachgefallenen und leerstehenden Flächen.
Der neue Regionalplan, der in diesem Jahr in Kraft tritt, schreibt vor, den realen Bedarf und die Möglichkeiten der Innenentwicklung vor neuen Flächeninanspruchnahmen nachweisbar darzustellen und zu überprüfen, was hier nicht ausreichend erfolgt ist.
Die Grünen unterstützen hingegen die Innenentwicklung, wie z.B. das Projekt auf der ehemaligen Grünschnittsammelstelle am Friedhof, wo 52 Wohneinheiten in fußläufiger Nähe zu Schulen, Altstadt, Nahversorgung und Ärzten geschaffen werden sollen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.