Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Bad Camberg

Bad Camberg ist der Zentralort des Goldenen Grunds mit guter Infrastruktur und ein Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums am Rande des Rhein-Main-Gebietes. Der anerkannte Kneippkurort ist der älteste seiner Art in Hessen und der drittälteste in Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
14.158 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65520
Vorwahlen
06434, 06483
Adresse der Stadtverwaltung
Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg
Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg 65520 Hessen DE
Website
Gemeinde Bad Camberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Planung und Bau in Bad Camberg hat sich für die Aufstellung von weiteren Bebauungsplänen für Neubaugebiete ausgesprochen, trotz erheblicher Einwände der Grünen. Die Pläne umfassen eine Fläche von 5,6 Hektar für Gewerbe und 1,8 Hektar für etwa 24 Einfamilienhäuser am südlichen Rand des Gewerbegebiets der Kernstadt und in Oberselters.

Die Grünen kritisieren die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich als problematisch und folgenschwer, da sie zu erhöhter Verkehrsbelastung, Energie- und Ressourcenverbrauch, Versiegelung und reduzierter Grundwasserneubildung führen. Sie fordern stattdessen eine qualitative Stadtentwicklung auf bestehenden Siedlungsflächen und die Nutzung von brachgefallenen und leerstehenden Flächen.

Der neue Regionalplan, der in diesem Jahr in Kraft tritt, schreibt vor, den realen Bedarf und die Möglichkeiten der Innenentwicklung vor neuen Flächeninanspruchnahmen nachweisbar darzustellen und zu überprüfen, was hier nicht ausreichend erfolgt ist.

Die Grünen unterstützen hingegen die Innenentwicklung, wie z.B. das Projekt auf der ehemaligen Grünschnittsammelstelle am Friedhof, wo 52 Wohneinheiten in fußläufiger Nähe zu Schulen, Altstadt, Nahversorgung und Ärzten geschaffen werden sollen.

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Bebauungsplan Bad Camberg